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Informationen für alle, die so etwas nachmachen wollen, falls die Corona Maßnahmen wieder schärfen werden:
NACHTEIL: per Gesetz vom 15.3.2021 MÜSSEN alle VersammlungsteilnehmerInnen eine FFP2 Maske tragen UND mindestens 2 m Abstand halten.
- Hole nach Möglichkeit die Zustimmung des Grundeigentümers ein, sonst könnte eine Besitzstörungsklage auf dich zukommen (sehr unwahrscheinlich, aber möglich).
- Anmeldung als KUNDGEBUNG (ist nach dem Versammlungsgesetz prinzipiell zu erlauben, egal in welcher Form du das machst).
- Die Versammlung MUSS ein gemeinsames Ziel verfolgen, das du am besten in einer Petition/Unterschriftenliste sichtbar machst und diese auflegst. Plakate sind natürlich auch möglich.
- Die Menschen müssen ausserdem die Möglichkeit zum Austausch haben. Das erreichst du am besten, wenn du zumindest zum Beginn eine kurze Ansprache hältst, wo das gemeinsame Anliegen vermittelt wird und du darauf hinweist, dass alle dazu da sind, um dem gemeinsamen Anliegen Ausdruck zu verleihen, indem sie sich zB in der aufliegenden Liste eintragen.
- Ob die Leute dann einfach nur rumstehen, eine Strecke lang marschieren oder dabei tanzen ist Nebensache.
NACHTEIL: per Gesetz vom 15.3.2021 MÜSSEN alle VersammlungsteilnehmerInnen eine FFP2 Maske tragen UND mindestens 2 m Abstand halten.